Kurzclips

"Kann jemand meine Mama anrufen" – US-Polizist schlägt 18-jährige ins Gesicht

Ein Video vom 1. August sorgt derzeit für Aufsehen: Es zeigt, wie ein Polizist im US-Bundesstaat Arkansas einer 18-Jährigen bei einer Verkehrskontrolle ins Gesicht schlägt. Der Polizist hatte die Fahrerin angehalten, weil sie ohne Sicherheitsgurt, mit überhöhter Geschwindigkeit und eingeschalteter Warnblinkanlage gefahren ist.

Der Polizist kontaktierte einen Kollegen, der die Tatverdächtige einige Tage zuvor ebenfalls wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten und Alkohol bei ihr gefunden hatte. Dieser hatte ihr jedoch erlaubt, den Alkohol zu entsorgen, und ihr lediglich eine mündliche Verwarnung erteilt. Angesichts des wiederholten Alkoholbesitzes kam der Polizist nun zu dem Schluss, dass eine weitere Verwarnung nicht mehr angemessen sei.

Während der Festnahme ignorierte die Tatverdächtige die Anweisungen, woraufhin sie zu Boden geworfen und ins Gesicht geschlagen wurde. Ihr wird unter anderem Widerstand gegen die Festnahme, Alkoholbesitz als Minderjährige sowie Verstöße gegen Gurt-, Kennzeichen- und Beleuchtungsvorschriften vorgeworfen.

Die Frau soll Medienberichten zufolge eine Bürgerrechtsklage eingereicht haben. Dabei wird sie von Ben Crump unterstützt, dem Anwalt, der bereits die Familie von George Floyd vertreten hatte.

Mehr zum Thema - Der Tod des Henry Nowak als Symbol

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.